Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf – ein echter Trumpf für Verbraucher
Zu Beginn des Jahres 2022 ist die bereits 2002 aufgrund der Richtlinie 1999/44/EG eingeführte Beweislastumkehr bei Mängeln an gekauften Sachen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 weiter verschärft worden. Statt nur sechs sind es jetzt ganze zwölf Monate, während deren zugunsten von Verbrauchern vermutet wird, dass eine mangelhafte Ware bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen sei. Was bedeutet das konkret für Sie?
Weitere Veröffentlichungen:
Gesamtprokuristen in der Unternehmenspraxis (NZG 2024, 1649)
Wildcamping - Wohnmobile als Dorn im Auge der Behörden (ESA 09/2019)
Die Abrissverfügung im portugiesischen Baurecht (ESA 08/2019)